Energiesuffizienz

Im Forschungsprojekt „Energiesuffizienz – Strategien und Instrumente für eine technische, systemische und kulturelle Transformation zur nachhaltigen Begrenzung des Energiebedarfs im Konsumfeld Bauen / Wohnen“ wurde folgende Definition für Energiesuffizienz erarbeitet:

Energiesuffizienz ist neben Konsistenz und Effizienz eine Strategie zur Transformation von nicht-nachhaltigen in nachhaltige Energiesysteme. Das Ziel besteht darin, den Aufwand an technisch bereitzustellender Energie auf ein nachhaltiges Niveau zu begrenzen oder zu reduzieren unter Berücksichtigung der Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung. Neben Energieaspekten werden deshalb bei der Konzeption von Energiesuffizienzstrategien und –politiken auch der gesamte Ressourceneinsatz, zeitliche und räumliche Verlagerungseffekte sowie ökologische und soziale Randbedingungen und Auswirkungen betrachtet.

In Bezug auf Privathaushalte zielt Energiesuffizienz damit zum einen auf punktuelle Veränderungen energierelevanter Entscheidungen zum Konsum, zur Haushaltsproduktion und zum Technikgebrauch ab. Darüber hinaus sind auch grundsätzlichere Veränderungen energierelevanter Aspekte von Lebensstilen, sozialen Praktiken und Versorgungsweisen für Energiesuffizienz relevant. In Bezug auf beide Ansätze geht es um Veränderung des Techniknutzens (z.B. Kühlvolumen) und weiterer Nutzenaspekte von Konsumgütern und Dienstleistungen (z.B. Verfügbarkeit frischer Lebensmittel).

Diese Veränderungen lassen sich mit drei grundlegenden Ansätzen zusammenfassen:

  1. Reduktion: bedeutet eine (rein quantitative) Verringerung des Techniknutzens durch verringerten Technikgebrauch (weniger fernsehen), bewusste Entscheidungen beim Konsum (kleinerer Fernseher) oder bei der Haushaltsproduktion (seltener Waschen)

  2. Substitution: ist eine (qualitative) Veränderung von Handeln im Haushalt weg von energieintensivem Techniknutzen zu Lösungen mit verringertem technischen Energieaufwand (Wäscheleine statt Trockner), der Versorgungsweise (frische Nahrung statt Tiefkühlgerichten) oder Lebensstilveränderungen (Innenstadt-Wohnung statt Haus am Stadtrand)

  3. Anpassung: erfordert die Bewusstmachung der im Haushalt benötigten Entlastung und gewünschter Nutzenaspekte und die Anpassung des angeforderten oder gelieferten Techniknutzens bzw. des Technikgebrauchs (z.B. modulare Abschaltung von überflüssigem Kühlvolumen im Winter/ Kühlbox für zusätzlichen Kühlbedarf im Sommer)

Das Dokument mit der vollständigen Definition findet sich hier.

Neben dieser Definition befassten sich weitere Autoren mit Suffizienz in Bezug auf den Energiebedarf privater Haushalte. So gibt es von Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen das Ziel einer 2.000-Watt-Gesellschaft (EU, World Future Council). Sarah Darby hält Suffizienz für notwendig, um nachhaltige Energiesysteme zu erhalten. Dabei bedeutet Energiesuffizienz in ihrem Verständnis das Setzen von Mindeststandards an Dienstleistungen und Technologien, die dafür notwendig sind, als auch die Definition einer Obergrenze der maximal zulässigen Umweltauswirkungen. Adrian Müller diskutiert moralische Dimensionen des Energiebedarfs und kommt davon ausgehend zu der These, dass Energiesuffizienz notwendig und eine Begrenzung auch im modernen liberalen Rechtsstaat zulässig sei.